AGBs

§ 1 Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen muss schriftlich erfolgen. Jede Anmeldung und Buchung einer Gesellschaft oder einer Privatperson wird schriftlich bestätigt und ist erst dann verbindlich.

§2 Stornierung und Umbuchen von Seminaren

Kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin erfolgen. Bis 3 Werktage vor dem Starttermin berechnen wir eine Verwaltungspauschale von 50% des Schulungs-/ Trainingsentgeltes. Danach sind die vollen Kosten zu zahlen. Die PTC GmbH behält sich vor, bei unzureichender Teilnehmerzahlen oder aufgrund anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe angekündigte Weiterbildungsveranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Weiterbildungskosten erstattet.

§3 Entgelt

Das Entgelt wird mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzüge zu begleichen. Der Zahlungseingang des Teilnahmeentgeltes muss nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Werktage auf unserem Geschäftskonto erfolgt sein.

Spätere Buchungen und Zahlungsziele sind nur nach Absprache möglich. Die Daten für den Zahlungsverkehr lauten:

Kreditinstitut:  Volksbank Nagoldtal eG

IBAN: DE26 6039 1310 0383 0930 047

§4 Leistungen

Die in der Seminarbeschreibung angegebenen Inhalte werden von qualifizierten Trainern unterrichtet.

Die gestellten Schulungsunterlagen gehen nach der Veranstaltung in das Eigentum des Teilnehmers über. Hierbei bleibt § 6. zu beachten.

Für Firmenschulungen in den Räumen des Kunden stellt der Kunde die notwendige Hard bzw. Software für den Zeitraum der Schulung zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Erfüllung der erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie die Funktionsfähigkeit der benötigten Hard bzw. Software

und des Internetzugangs. Empfehlungen für diese Voraussetzungen werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter bekanntgegeben.

§5 Haftung

Die PTC GmbH übernimmt für erteilten Rat oder Schäden, die durch ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Bei Ausfall eines Seminars wegen Krankheit des Referenten bzw. Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen, von der PTC GmbH nicht zu vertretenden Gründen, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars.

Die PTC GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

§6 Urheberrechte

Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der PTC GmbH oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die während der Schulung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

§7 Datenschutz

Die PTC GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Teilnehmer/innen nicht ohne weitergehende Einwilligung nur, wenn sie für die Vertragsbegründung, Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Jede/r Teilnehmer/in kann zu jeder Zeit über die gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft verlangen.

§8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitig
keiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die PTC GmbH ist, soweit rechtlich zulässig Stuttgart.

§9 Schriftform

Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.